Urteil nach Großbrand: Kranker kommt in Psychiatrie
Wegen des Großbrandes von Hainbronn hat das Landgericht in Bayreuth einen 39-jährigen Industriekaufmann zur Unterbringung auf unbestimmte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Laut den Nordbayerischen Nachrichten "sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Mann am 6. Juni 2008 den Bauernhof seines Bruders in Brand gesetzt hatte und damit einen Sachschaden in hohem sechsstelligem Bereich angerichtet hatte". Da der 39-Jährige unter einer schweren Psychose leidet und die Tat in einem akuten Krankheitsschub begangen hatte, "kann er dem Gesetz zufolge nicht wegen Brandstiftung verurteilt werden. Er wird stattdessen in der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses in Bayreuth untergebracht und behandelt. Ob und wann der Angeklagte wieder auf freiem Fuß kommt, ist derzeit nicht absehbar", meldet die Zeitung.
Obwohl der 39-Jährige während der dreitägigen Verhandlung von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, sah das Gericht zahlreiche Mosaiksteine, die eindeutig für seine Täterschaft sprechen. Eindeutig gegen den Angeklagten spricht laut den Nordbayerischen Nachrichten "allerdings die Tatsache, dass er genau zum Zeitpunkt des Brandausbruchs nachts um drei Uhr vor Ort war und anschließend auch ein Feuerzeug in der Hosentasche des Nichtrauchers gefunden wurde. Für die Täterschaft des Mannes spreche auch sein extrem schlechter Gesundheitszustand zur Tatzeit. Vermutlich aus Ärger über ein vom Landratsamt zuvor gefordertes Fahrtauglichkeitsgutachten habe der 39-Jährige Tage vor dem Brand eigenmächtig seine Medikamente abgesetzt, was einen akuten psychotischen Schub zur Folge hatte."

Der Brand im "Oberen Dorf" hat einen verheerenden Schaden angerichtet. 20 Rinder und Schweine waren in den Flammen verendet, mehrere benachbarte Gebäude waren stark in Mitleidenschaft gezogen worden, vier Personen, darunter zwei Feuerwehrleute, erlitten Rauchvergiftungen und mussten im Krankenhaus behandelt werden.
In dem Zeitungsbericht heißt es weiter: "Nur mehrerer glücklicher Umstände sei es zu verdanken gewesen, dass die Schadensbilanz nicht noch größer ausgefallen war, sagte der Richter und verwies auf die günstige Witterung und die Tatsache, dass die Feuerwehr ausgezeichnet reagierte und sofort externe Wasserquellen zum Löschen erschließen konnte."
Mehrfach war in dem Prozess den Angeklagten betreffend von einer menschlichen Tragödie die Rede. "Obwohl der Angeklagte nie mit Rauschgift zu tun hatte, weder Alkohol trank (sein Spitzname war «Limo») und nicht einmal Zigaretten rauchte, sei bereits als Schüler ein erster Krankheitsausbruch festgestellt worden. Dennoch hatte der Mann sein Abitur mit ausgezeichneter Durchschnittsnote abgelegt", so die Zeitung.
Link:
Ausführlicher Bericht der Nordbayerischen Nachrichten über das Urteil....
Artikel vom 29. Januar 2009









