Feuerzeug in der Hosentasche
Im Prozess um den Großbrand von Hainbronn haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung am zweiten Verhandlungstag ihre Plädoyers gehalten. Der Angeklagte selbst hat bislang jede Aussage verweigert. Der Staatsanwalt hielt es laut den Nordbayerischen Nachrichten "für erwiesen, dass der 39-jährige am 6. Juni 2008 das landwirtschaftliche Anwesen seines Bruders in Brand gesteckt und dabei einen Sachschaden von rund 700 000 Euro verursacht hat. Weil der Mann unter einer paranoiden Psychose leidet, forderte der Staatsanwalt die dauerhafte Unterbringung des 39-jährigen Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus."
Der Anklagevertreter räumte laut dem Bericht der Norbayerischen Nachrichten ein, "dass die Beweislage schwierig sei, da weder ein Geständnis vorliegt, noch ein Zeuge den Mann bei der Brandstiftung gesehen hatte. Allerdings gebe es eine ganze Reihe von Mosaiksteinchen, die in der Gesamtschau keinen anderen Schluss zuließen, als den, dass der Angeklagte den Brand gelegt hat." Auch der Staatsanwalt ging von einem akuten Krankheitsschub aus, der den Mann zu der Brandstiftung bewegt habe. "Wegen einer paranoiden schizophrenen Psychose seien sowohl die Steuerungs- als auch die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten beeinträchtigt, wenn nicht sogar aufgehoben gewesen, so dass der Mann für seine Tat nicht bestraft werden könne. Weil aber weitere rechtswidrige Taten in großem Ausmaß zu erwarten seien und der Angeklagte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, beantragte der Staatsanwalt dessen Einweisung in die Psychiatrie", so die Nordbayerischen Nachrichten weiter.
Die beiden Verteidiger sahen "dagegen die Schuld des Angeklagten nicht als erwiesen. Allein die Tatsachen, dass der Angeklagte damals ein Feuerzeug einstecken hatte und dass er sich nach der Tat während eines Krankheitsschubs einmal selbst bezichtigte, reichten nicht aus, um den Mann zeitlebens in die Psychiatrie zu schicken".
Feuerzeug in der Hosentasche - Ausführlicher Gerichtsbericht der Nordbayerischen Nachrichten ....
Artikel vom 28. Januar 2009









